Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.05.2015 - 311 T 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54094
LG Hamburg, 18.05.2015 - 311 T 36/15 (https://dejure.org/2015,54094)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2015 - 311 T 36/15 (https://dejure.org/2015,54094)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 311 T 36/15 (https://dejure.org/2015,54094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,54094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 3 ZPO, § 63 Abs 1 S 2 GVG, § 63 Abs 2 GVG, § 68 Abs 1 S 1 GVG
    Klageantrag auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung im Rahmen einer Räumungsklage: Streitwert

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2015 - 311 T 36/15
    Zutreffend hat das Amtsgericht insoweit zugrunde gelegt, dass sich der Wert des in Rede stehenden Antrags nach dem Interesse des Vermieters auf den Zeitraum zwischen der Erhebung der Räumungsklage (sofern in dieser - wie hier - der Antrag auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bereits enthalten ist), und der tatsächlichen Räumung bemisst (vgl. statt vieler OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.1.2011, 5 U 158/10).
  • OLG Hamburg, 12.04.2016 - 8 W 62/15

    Wohnraummiete: Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger

    Auf die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.05.2015, AZ: 311 T 36/15, abgeändert und der Streitwert festgesetzt auf EUR 10.845,-.
  • AG Hamburg, 21.11.2016 - 25a C 224/16

    Streitwert in Wohnraummietsachen: Bemessung für einen Antrag auf Zahlung einer

    Vielmehr ist in einfach gelagerten Fällen von einer Zeitspanne von regelmäßig sechs Monaten für das Erkenntnisverfahren und die Vollstreckung auszugehen (so auch LG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2011 zum Az. 316 T 55/11; LG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2011 zum Az. 307 T 73/11; LG Hamburg, Beschluss vom 18.05.2015 zum Az. 311 T 36/15; LG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2016 zum Az. 316 T 10/16 (jeweils unveröffentlicht)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht