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LG Hamburg, 18.05.2015 - 311 T 36/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 22.01.2015 - 44 C 3/15
- LG Hamburg, 18.05.2015 - 311 T 36/15
- OLG Hamburg, 12.04.2016 - 8 W 62/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10
Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für …
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2015 - 311 T 36/15
Zutreffend hat das Amtsgericht insoweit zugrunde gelegt, dass sich der Wert des in Rede stehenden Antrags nach dem Interesse des Vermieters auf den Zeitraum zwischen der Erhebung der Räumungsklage (sofern in dieser - wie hier - der Antrag auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bereits enthalten ist), und der tatsächlichen Räumung bemisst (vgl. statt vieler OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.1.2011, 5 U 158/10).
- OLG Hamburg, 12.04.2016 - 8 W 62/15
Wohnraummiete: Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger …
Auf die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.05.2015, AZ: 311 T 36/15, abgeändert und der Streitwert festgesetzt auf EUR 10.845,-. - AG Hamburg, 21.11.2016 - 25a C 224/16
Streitwert in Wohnraummietsachen: Bemessung für einen Antrag auf Zahlung einer …
Vielmehr ist in einfach gelagerten Fällen von einer Zeitspanne von regelmäßig sechs Monaten für das Erkenntnisverfahren und die Vollstreckung auszugehen (so auch LG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2011 zum Az. 316 T 55/11; LG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2011 zum Az. 307 T 73/11; LG Hamburg, Beschluss vom 18.05.2015 zum Az. 311 T 36/15; LG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2016 zum Az. 316 T 10/16 (jeweils unveröffentlicht)).